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Die
Kirchensteuer wird in
Deutschland nicht einheitlich erhoben. Die
Höhe der monatlichen sogenannten Kirchenlohnsteuer
hängt von
der Lohnsteuer und dem Kirchensteuerhebesatz ab, der in den einzelnen
Bundesländern
unterschiedlich ist. Dabei wird die "Lohnsteuer"
als
Bemessungsgrundlage
immer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge
berechnet.
Nach Ablauf eines Jahres wird die tatsächliche
Kirchensteuerschuld
auf der Grundlage der Einkommensteuer neu berechnet. Im Zuge der
Veranlagung
zur Einkommensteuer, oder des sogenannten Lohnsteuerjahresausgleichs,
ist
dann eine Erstattung oder Nachzahlung möglich. In Bezug zur
Einkommensteuer
wird die Kirchensteuer auch in einigen Bundesländern in
Höhe
des Kappungssatzes begrenzt, d. h. bei hohen Einkommen darf die
Kirchensteuer
den durch den Kappungssatz festgelegten Anteil des zu versteuernden
Einkommens
nicht übersteigen. (weitere
Links zur Kirchensteuer)
Pauschal der Besteuerung unterliegende Einkünfte werden mit dem pauschalen Kirchensteuersatz belegt. Dies führt dazu, daß auch jemand, der keiner kirchensteuererhebenden Kirche angehört Kirchensteuer zahlt. Dies entfällt nur dann, wenn die Nichtzugehörigkeit nachgewiesen werden kann. Die anderen Arbeitnehmer des Unternehmens müssen dann den vollen Kirchsteuersatz auch bei Pauschalversteuerung leisten. Dies ist natürlich alles knapp erklärt und damit, wie bei knappen Erläuterungen bei uns in Deutschland üblich, nie ganz korrekt. Hier die Tabelle der Kirchensteuersätze: |
Kirchensteuersätze nach Bundesländern | |||
---|---|---|---|
Hebesatz | Kappungs-
satz |
Pauschal-
satz |
|
Baden-Württemberg ab 1.1.2005 ab 1.1.2011 ab 1.1.2018 |
8,0% | 2,75% bzw. 3,5% | 7,0% 6,5% 6,0% 5,5% |
Bayern | 8,0% | keiner | 7,0% |
Berlin | 9,0% | 3,0% | 5,0% |
Brandenburg | 9,0% | 3,0% | 5,0% |
Bremen
bis 31.12.2000
ab 1.1.2001 |
8,0% 9,0% |
3,5% | 7,0% |
Hamburg
bis 31.12.2000
ab 1.1.2001 |
8,0% 9,0% |
3,0% | 4,5% 4,0% |
Hessen | 9,0% | 3,5% bzw. 4,0% | 7,0% |
Mecklenburg-Vorpommern | 9,0% | keiner bzw. 3,0% |
5,0% |
Niedersachsen | 9,0% | 3,5% bzw. 3,0 % |
6,0% |
Nordrhein-Westfalen | 9,0% | 3,5% bzw. 4,0% | 7,0% |
Rheinland-Pfalz | 9,0% | 3,5% bzw. 4,0% | 7,0% |
Saarland | 9,0% | 3,5% bzw. 4,0% | 7,0% |
Sachsen | 9,0% | 3,5% | 5,0% |
Sachsen-Anhalt | 9,0% | 3,5% | 5,0% |
Schleswig-Holstein
bis 31.12.2000 ab 1.1.2001 |
9,0% | 3,5% 3,0% |
7,0% 6,0% |
Thüringen | 9,0% | 3,5% | 5,0% |
weitere Links zur Kirchensteuer:
![]() Letzte Änderung am 2.3.2018 |