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Die Kirchensteuer wird in Deutschland nicht einheitlich erhoben. Die Höhe der monatlichen sogenannten Kirchenlohnsteuer hängt von der Lohnsteuer und dem Kirchensteuerhebesatz ab, der in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist. Dabei wird die "Lohnsteuer" als Bemessungsgrundlage immer unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge berechnet. Nach Ablauf eines Jahres wird die tatsächliche Kirchensteuerschuld auf der Grundlage der Einkommensteuer neu berechnet. Im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer, oder des sogenannten Lohnsteuerjahresausgleichs, ist dann eine Erstattung oder Nachzahlung möglich. In Bezug zur Einkommensteuer wird die Kirchensteuer auch in einigen Bundesländern in Höhe des Kappungssatzes begrenzt, d. h. bei hohen Einkommen darf die Kirchensteuer den durch den Kappungssatz festgelegten Anteil des zu versteuernden Einkommens nicht übersteigen. (weitere Links zur Kirchensteuer)

Pauschal der Besteuerung unterliegende Einkünfte werden mit dem pauschalen Kirchensteuersatz belegt. Dies führt dazu, daß auch jemand, der keiner kirchensteuererhebenden Kirche angehört Kirchensteuer zahlt. Dies entfällt nur dann, wenn die Nichtzugehörigkeit nachgewiesen werden kann. Die anderen Arbeitnehmer des Unternehmens müssen dann den vollen Kirchsteuersatz auch bei Pauschalversteuerung leisten.

Dies ist natürlich alles knapp erklärt und damit, wie bei knappen Erläuterungen bei uns in Deutschland üblich, nie ganz korrekt. Hier die Tabelle der Kirchensteuersätze:


Kirchensteuersätze nach Bundesländern 

Hebesatz  Kappungs- 
satz
Pauschal- 
satz 
Baden-Württemberg
ab 1.1.2005
ab 1.1.2011
ab 1.1.2018
8,0% 2,75% bzw. 3,5% 7,0%
6,5%
6,0%
5,5%
Bayern 8,0% keiner 7,0%
Berlin 9,0% 3,0% 5,0%
Brandenburg 9,0% 3,0% 5,0%
Bremen bis 31.12.2000
ab 1.1.2001
8,0%
9,0%
3,5% 7,0%
Hamburg bis 31.12.2000
ab 1.1.2001
8,0%
9,0%
3,0% 4,5%
4,0%
Hessen 9,0% 3,5% bzw. 4,0% 7,0%
Mecklenburg-Vorpommern 9,0% keiner bzw. 3,0%
5,0%
Niedersachsen 9,0% 3,5% bzw. 3,0 %
6,0%
Nordrhein-Westfalen 9,0% 3,5% bzw. 4,0% 7,0%
Rheinland-Pfalz 9,0% 3,5% bzw. 4,0% 7,0%
Saarland 9,0% 3,5% bzw. 4,0% 7,0%
Sachsen 9,0% 3,5% 5,0%
Sachsen-Anhalt 9,0% 3,5% 5,0%
Schleswig-Holstein bis 31.12.2000
ab 1.1.2001
9,0% 3,5%
3,0%
7,0%
6,0%
Thüringen 9,0% 3,5% 5,0%


weitere Links zur Kirchensteuer:


hentrich@nettoeinkommen.de

Letzte Änderung am 2.3.2018