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"HS Nettoeinkommen Pro"
Besondere Berechnung für den Monat Dezember 2015 |
Der Gesetzgeber hat im Laufe des Jahres 2015 beschlossen, diverse Steuersenkungsmaßnahmen rückwirkend (!) zum 1.1.2015 in Kraft zu setzen. Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 (BGBl. I Seite 1202) wurden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Programmablaufpläne separat für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2015 bekannt gemacht. Um nämlich ein Aufrollen der bereits durchgeführten Lohnabrechnungen des Jahres 2015 zu vermeiden, werden nun die tariflichen Änderungen (Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Entlastungsbetrags) zusammengefasst im Dezember 2015 berücksichtigt. Dies ermöglicht die Programmversion 23.10, die letzte Programmversion für das Jahr 2015. Ein kostenloses Update für Ihre 2015er Vollversion finden Sie hier.Ein entsprechender Hinweis, der auf die Besonderheit der Dezember-Berechnung im Jahr 2015 hinweist, erscheint bei jedem Programmstart bzw. jeder Wahl des Berechnungsmonats Dez-2015. Dieser Hinweis kann jedoch über das Menü Ansicht/ohne Warnungen abgeschaltet werden! Selbstverständlich enthält auch das neue Programm der Versionsreihe 24.xx für das Jahr 2016 ebenso diese Berechnung für den Dezember 2015! ACHTUNG:
Als Ausgangsmonat für Vergleichsberechnungen Vorher/Nachher oder eine
Staffelberechnung ist der Monat Dezember 2015 ungeeignet, weil der oben
beschriebene Effekt einmalig nur für diesen einen Monat gilt! Solche
Berechnungen sind daher blockiert, um Fehlinterpretationen vorzubeugen.
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hentrich@nettoeinkommen.de Letzte Änderung am 24.11.2015 |