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"HS Nettoeinkommen Pro" (analog bei "HS BAV Verdienstanalyse" und "HS SachLohn")
Abweichungen der Lohnsteuer für Januar und Februar 2025 |
Gegen
Ende des Jahres 2024 hat die amtierende Regierung den schon länger
geplanten Beschluss gefasst, die sogenannte kalte Progression durch
Senkung der Lohnsteuer auszugleichen. Dann kam die Vertrauensfrage und
einiger Streit, für dieses Vorhaben im Bundestag eine Mehrheit zu
erreichen. Dann wurde dies aber doch am 19.12.2024 im Bundestag
beschlossen.
Auch der Bundesrat stimmte am 20.12.2024 zu und so konnte das
Gesetzesvorhaben im Bundesgesetzblatt am 23.12.2024 erscheinen. Es
fehlten jedoch noch die Durchführungsbestimmungen, in diesem Fall der
Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer.
Dieser wurde durch das Bundesfinanzministerium am 6.1.2025
als Entwurf und am 22.1. als verbindlich (unverändert zum Entwurf)
veröffentlicht. Damit war die Grundlage für die Programmierung der
Lohnsteuerberechnung 2025 gegeben.
Link zum Bundesfinanzministerium Im Übrigen hatten bereits im Vorfeld sehr viele Kunden, die Beratungen auf der Grundlage der neuen Gesetzlichkeit durchführen müssen, auf eine Überarbeitung des Programms gemäß den nenen Lohnsteuerdaten zur Berücksichtigung der kalten Progression gedrängt. Diese liegt mit der Version 33.50 seit dem 9. Januar als Download vor. Jetzt gibt es aber Widersprüche, denn die am 22.11.2024 für 2025 noch geltenden Berechnungsvorschriften werden durch viele Lohnbuchhaltungsprogramme noch für Januar oder sogar Februar angewendet. Die Berechnungen für diese beiden Monat sind dann im nachhinein zu korrigieren: Die neuen Berechnungen (Bekanntmachung am 6.1.2025 als Entwurf, 22.1. endgültig ohne Änderungen, mein Programm Version 33.50) ... sind spätestens ab dem 1. März 2025 anzuwenden. Der ab dem 1. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bekanntmachung vom 22. November 2024 (das ist die alte Berechnung in meinem Programm Version 33.0x) vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber spätestens bis zum 1. März 2025 zu korrigieren, wenn dem AG dies - was die Regel ist - wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 EStG). Der Onlinerechner des Bundesfinanzministeriums rechnet mittlerweile auch nach den für 2025 geltenden Vorschriften: https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2025/eingabeformbl2025.xhtml Mich setzt dies alles einem Dilemma aus: Entweder die alte Berechnung zur Kompatibilität mit dazu passenden Lohnabrechnungen programmieren - ODER - ab Januar die neuen gesetzlichen Berechnungsvorschriften verwenden. Genau das haben viele Kunden nachgefragt und dazu habe ich mich entschieden. Beides ins Programm nehmen, das geht leider nicht. Berechnung Januar 2025 (alt) - Version 33.02
![]() Berechnung Januar 2025 (neu) - Version 33.50 ![]() Bereits nach den neuen Gesetzen rechnen auch Onlinerechner, wie z.B. hier:
https://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html |
![]() hentrich@nettoeinkommen.de Letzte Änderung am 06.02.2025 |