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"HS Nettoeinkommen Pro" (analog bei "HS BAV Verdienstanalyse" und "HS SachLohn")
Lohnsteuerberechnungsproblem Januar bis März 2023

Programmversion 31.00

Diese Programmversion rechnet die Lohnsteuer für das Jahr 2023 auf der Basis des für endgültig erklärten Programmablaufplanes (PAP) des Bundesfinanzministeriums vom 18.11.2022.
Darin enthalten ist der Werbungskostenpauschbetrag von 1200 €, wie er ab 1.6.2022 von vorher 1000 € auf 1200 € erhöht wurde.
Nun wurde jedoch im Zuge der weiteren Gesetzesbildung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 vom Bundestag und schließlich abschließend vom Bundesrat am 16.12.2022 beschlossen, diesen Werbungskostenpauschbetrag ab 1.1.2023 auf 1230 € zu erhöhen! Ja, um stolze 30 €.
Jetzt gab es plötzlich zwei konkurrierende Berechnungen: Einmal auf der Basis des PAP vom 18.11.2022 und dann, logisch weitergedacht durch Änderung einer Zahl, die Berechnung auf Basis geltender Gesetze, die jedoch noch keinen Niederschlag in einem verbindlichen PAP gefunden haben.
Das Dilemma beschreibt das Bundesfinanzministerium hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2022-12-08-berechnung-bzw-ermittlung-der-lohnsteuer-ab-januar-2023.html
(Bitte den Wortlaut des verlinkten PDF-Dokuments beachten)
Es läuft darauf hinaus, dass die "alten" Berechnungen erfolgen dürfen, jedoch nach einer Übergangsphase zu korrigieren sind.

Mit Schreiben vom 13.02.2023 legt das BMF den überarbeiteten Programmablaufplan vor, und die Übergangszeit wird mit dem März beendet. Ab 1. April ist die neue Berechnung anzuwenden:
PDF-Datei dieses Dokumentes

Programmversion 31.01 und weiter

In dieser Programmversion habe ich die gesetzlich beschlossenen Werte ab 1.1.2023 berücksichtigt, dies betrifft ebenso den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der ab 1.1.2023 von 4008 € auf 4260 € erhöht berücksichtigt wird.

Wollen Sie nach altem Recht berechnen, dann können Sie als Workarround im Programm einen negativen Steuerfreibetrag einsetzen. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

Sie klicken in der Zeile "weiterer eingetragener Freibetrag" auf das gelbe Feld und geben -2,5 ein (also minus 2,5) Damit wird die gesetzlich beschlossene und in meinem Programm berücksichtigte Erhöhung der Werbungskostenpauschale wieder rückgängig gerechnet und die Werte stimmen den Ergebnissen der Version 31.00 überein.







Hinweis: Viele Online-Rechner berücksichtigen die neuen Werte, also 1230 € als Werbungskostenpauschale. Der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums rechnet auch schon mit den neuen Werten!

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/eingabeformbl2023.xhtml






hentrich@nettoeinkommen.de

Letzte Änderung am 22.02.2023